Transparenter Kaufprozess
Wir führen Sie sicher durch jede Phase: zielgerichtete Suche, rechtssichere Prüfung, verständliche Verträge, planbare Fristen. Sie behalten Zeit, Budget und Risiken im Blick.
Der Prozess im Überblick
- Suche & Dokumentenprüfung (Exposé, Energieausweis, Protokolle)
- Besichtigung & Rückfragen
- Reservierung & Finanzierungsbestätigung
- Kaufvertragsentwurf vom Notar – Prüfung & Rückfragen
- Beurkundung beim Notar
- Auflagen & Kaufpreisfälligkeit
- Zahlung, Lastenfreistellung
- Grundbucheintrag (Eigentumsumschreibung)
- Übergabe mit Protokoll
Benötigte Unterlagen: Personalausweis/Reisepass, Finanzierungszusage, ggf. Vollmacht, Nachweis Eigenkapital, Objektunterlagen.
Kosten, Steuern und Fristen
- Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland (z. B. Berlin 6,0%)
- Notar & Grundbuch: meist 1,5–2,0% des Kaufpreises
- Maklerprovision: oft 3,57% je Partei (abhängig vom Bundesland/Verhandlung)
- Sonstige: ggf. Gutachten, Übersetzungen
Fristen: Entwurfsvorlauf ca. 1–2 Wochen, Zahlung nach Fälligkeitsmitteilung, Umschreibung 4–12 Wochen.
Spar-Tipp: Frühzeitig Unterlagen an die Bank liefern und Sondertilgungsklauseln prüfen.
Rollen von Notar, Bank und Verkäufer
Notar
Neutraler Amtsträger. Erstellt und erklärt den Vertrag, überwacht Fälligkeitsvoraussetzungen und Eintragungen.
Bank
Prüft Objekt und Bonität, stellt Finanzierung bereit, zahlt nach Fälligkeitsmitteilung aus.
Verkäufer
Stellt Unterlagen bereit, veranlasst Lastenfreistellung, übergibt objektspezifische Informationen.
Risiken minimieren
- Due Diligence: Protokolle, Teilungserklärung, Rücklagen, Mietverträge prüfen
- Finanzierungspuffer einplanen
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Mängeln
Häufige Fragen zum Kaufprozess
Benötige ich eine Finanzierungsbestätigung vor der Beurkundung?
Ja. Sie erhöht Verhandlungssicherheit und ist häufig Voraussetzung für Reservierung bzw. Vertragsabschluss.
Wie hoch sind Notarkosten?
Je nach Kaufpreis; zusammen mit Grundbuch meist 1,5–2,0%. Die Kosten sind gesetzlich geregelt (GNotKG).
Ist eine Reservierung bindend?
Nur notariell beurkundete Vereinbarungen sind rechtssicher. Sonstige Reservierungen sind regelmäßig unverbindlich.
Übergabeprotokoll – was gehört hinein?
Zählerstände, Schlüsselanzahl, Mängel, mitverkaufte Einbauten, Fotos.
Können ausländische Käufer ohne Aufenthaltstitel kaufen?
Ja, ein Kauf ist möglich. Bankanforderungen und Identifikation (Geldwäschegesetz) beachten.
Brauchen Sie Unterstützung?
Wir klären Unterlagen, Kosten und Zeitplan in einer kostenfreien Erstberatung.
- Telefon: +49 30 8145 3290
- E-Mail: [email protected]
- Zeiten: Mo–Fr: 9:00–18:00, Sa: 10:00–14:00